Area38-Performance

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Klar und ohne Kleingedrucktes: was wir leisten, was du beisteuerst und wie wir mit Haftung, Gewährleistung und Terminen umgehen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Area38-Performance, Inhaber Philip Bellack, Am Kirchenholz 16, 38527 Meine (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden über Leistungsoptimierung (Chiptuning), Softwareanpassung, Diagnose und damit verbundene Dienstleistungen an PKW, Nutzfahrzeugen und Land- bzw. Baumaschinen.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Leistung

Angaben auf dieser Website sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Kunden – mündlich, schriftlich, telefonisch oder per Nachricht – und die Annahme durch den Auftragnehmer zustande.

Jede Optimierung wird individuell für das konkrete Fahrzeug erstellt (Einzelanfertigung). Der Auftragnehmer arbeitet als Slave-Partner auf der geprüften Softwarebasis von BROO-Performance.

Mit der Auftragserteilung erteilt der Kunde zugleich die Ermächtigung, Probe- und Kontrollfahrten sowie Messfahrten mit dem Fahrzeug durchzuführen.

§ 3 Vor-Ort-Service und Anfahrt

Der Auftragnehmer führt Arbeiten auf Wunsch beim Kunden vor Ort durch. Termine werden individuell abgestimmt; ein fester Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht.

Im Raum 38 ist die Anfahrt in der Regel im Preis enthalten. Für weitere Strecken oder Einzelfahrten kann eine Anfahrtspauschale vereinbart werden; diese wird vor dem Termin mitgeteilt.

Der Kunde stellt vor Ort einen geeigneten, sicheren und witterungsgeschützten Arbeitsplatz sowie – falls erforderlich – eine Stromversorgung bereit. Kann der Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, können angefallene Anfahrtskosten berechnet werden. Terminabsagen bitte spätestens 24 Stunden vorher.

§ 4 Mitwirkung und Zustand des Fahrzeugs

Voraussetzung für jede Optimierung ist ein technisch einwandfreier, wartungsgemäß gepflegter Motor. Der Kunde informiert vorab über bekannte Defekte, Vorschäden, frühere Tuningmaßnahmen, Fehlerspeichereinträge und überfällige Serviceintervalle.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag abzulehnen oder abzubrechen, wenn das Fahrzeug nicht geeignet ist. Bereits erbrachte Diagnoseleistungen können in diesem Fall berechnet werden.

Der Kunde versichert, Eigentümer bzw. Halter des Fahrzeugs zu sein oder über die Zustimmung des Verfügungsberechtigten (z. B. bei Leasing- oder Finanzierungsfahrzeugen) zu verfügen.

§ 5 Preise und Zahlung

Es gelten die individuell vereinbarten Preise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die Vergütung ist unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten und Übergabe des Fahrzeugs ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zeigt sich während der Arbeiten ein Mehraufwand, wird der Kunde vor der Ausführung informiert.

§ 6 Betriebserlaubnis, Versicherung und Pflichten des Kunden

Durch die Veränderung der Leistungsdaten erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Der Kunde ist verpflichtet, die Änderung unverzüglich beim TÜV bzw. einer amtlich anerkannten Prüfstelle eintragen zu lassen und seiner Kfz-Versicherung zu melden.

Die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ohne diese Abnahme erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden. Für Folgen der Nichtbeachtung – insbesondere Bußgelder, Verlust des Versicherungsschutzes oder Stilllegung – haftet der Auftragnehmer nicht.

§ 7 Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung, möglichst schriftlich, anzuzeigen. Dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

Wegen des Charakters als Einzelanfertigung besteht bei Tuningleistungen kein Anspruch auf Ersatzlieferung. Angaben zu Leistung, Drehmoment, Geschwindigkeit und Verbrauch sind unverbindliche Richtwerte und keine zugesicherten Eigenschaften, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf vorbestehende Defekte, unsachgemäße Behandlung, Eingriffe Dritter, nicht vom Auftragnehmer gelieferte oder montierte Bauteile, Renn- und Wettbewerbseinsatz oder unterlassene Wartung zurückgehen.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für erhöhten Verschleiß infolge der höheren Beanspruchung, für Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, entgangenen Gewinn und sonstige mittelbare Schäden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Bauart- und Leistungsveränderungen können zum Erlöschen der Herstellergarantie führen; hierfür wird keine Haftung übernommen.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.

Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung (z. B. Brief, E-Mail an phi_bel@yahoo.de oder Telefon 0157 / 309 213 35). Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung.

Wünscht der Kunde ausdrücklich, dass die Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, schuldet er bei einem Widerruf einen angemessenen Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, nachdem der Kunde dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat. Bei Waren bzw. Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (individuelle Softwareanpassung), besteht kein Widerrufsrecht.

§ 10 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltung

Gelieferte Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Wegen fälliger Forderungen aus dem Auftrag steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug zu.

Erstellte Software-Stände, Datensätze und Kennfelder bleiben urheberrechtlich geschützt; eine Weitergabe, Vervielfältigung oder das Auslesen zur Weiterverwendung ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Aufenthaltsstaates unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand dieser AGB: Sie gelten in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichten Fassung.

Ergänzend gelten unsere technischen Hinweise zum Motortuning: Wichtige Hinweise · Datenschutz · Impressum

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